Die E-Rechnung kommt!
Das Wachstumschancengesetz ist beschlossen und damit kommt zum 01.01.2025 die E-Rechnung. Somit ändert sich für Millionen von Unternehmern in Deutschland einiges.
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Ab dem 01.01.2025 wird unterschieden zwischen
- E-Rechnungen (Elektronischen Rechnungen) und
- Sonstigen Rechnungen (Papierrechnungen oder Rechnungen in einem anderen elektronischen Format)
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Was sind E-Rechnungen?
- E-Rechnungen haben ein strukturiertes elektronisches Format, indem sie erstellt, übermittelt und empfangen werden
- Sie müssen eine elektronische Verarbeitung ermöglichen
- Sie müssen der CEN Norm EN 16931 entsprechen
- Sie haben entweder die Formate
ZUGFeRD vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD): pdf-Datei mit eingebettetem xml-Format (eXtensible Markup Language)
oder
XRechnung: reine xml-Datei ohne Belegbild
Das xml-Format ist ein textbasiertes Datenformat, das nur von Computern gelesen und geschrieben werden kann. In diesem Format stehen alle Informationen (Rechnungsnummer, Datum, Produkt etc.) immer exakt an der gleichen Stelle. Mit xml können Sie eigene Tags definieren. Xml soll die automatisierte Buchhaltung ermöglichen und somit die Digitalisierung vorantreiben.
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Ausnahmen
Mit dem Gesetzgeber wurde vereinbart, dass unter bestimmten Bedingungen Absender und Empfänger sich auf abweichende Formate einigen können. Hierdurch bleibt das EDI-Verfahren (= elektronischer Austausch von Geschäftsdokumenten, bspw. Bestellungen, Lieferscheine, Versandformulare) möglich.
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Wen betrifft die Änderung?
- Alle B2B- (Business to Business) Sachverhalte, wobei beide Unternehmen im Inland ansässig sein müssen.
- B2G (Business to Government) = Rechnungen an Bund, Länder und Gemeinden: wie bisher schon nur per XRechnung
- B2C (Business to Customer): Im Endkundengeschäft kann weiterhin mit Papierrechnung oder der klassischen pdf-Datei gearbeitet werden
- Ausgenommen sind außerdem die Kleinbetragsrechnungen bis zu 250,- € oder auch Fahrscheine
Ab dem 01.01.2025 gilt …
- jeder muss imstande sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Es besteht kein Rechtsanspruch mehr auf den Erhalt von pdf-Dateien oder Papierrechnungen.
- Für die Erstellung von E-Rechnungen gelten jedoch verschiedene Übergangsfristen.
Bis Ende 2026 …
- dürfen B2B-Umsätze weiterhin im Papierformat übermittelt werden.
- sind E-Rechnungen in abweichenden Formaten zulässig, wenn der Empfänger zustimmt.
Bis Ende 2027 …
- gelten die Regelungen aus 2026 weiter – allerdings nur, wenn der Vorjahresumsatz (2026) nicht mehr als 800.000 € betragen hat. Lag der Umsatz über 800.000 €, besteht ab dem 01.01.27 die Pflicht zur Ausstellung der E-Rechnung
Ab dem 01.01.2028 …
- fallen alle Einschränkungen weg. Alle Unternehmen – unabhängig vom Umsatz – müssen E-Rechnungen ausstellen.
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Fazit
Nun gilt es, diese neuen Anforderungen umzusetzen. Dabei sind jedoch nicht vornehmlich die Unternehmen am Zuge sondern vielmehr die Softwarefirmen, die so ihre Software so verändern müssen, dass in Zukunft E-Rechnungen ausgestellt und gelesen werden können und so die Buchhaltung der Unternehmen entlastet wird.
